Wer ab 2014 mehr als 48.600 Euro brutto im Jahr verdient, muss keine gesetzlichen Krankenkassenbeiträge auf das darüber liegende Gehalt zahlen. er durchbricht damit die so genannte Bemessungsgrenze. Wer in 2014 mehr als 53.550 Euro brutto im Jahr verdient, durchbricht die Versicherungspflichtgrenze und kann wählen, ob er sich privat krankenversichert oder freiwillig in der gesetzlichen Kasse bleibt. Alle Zahlen gelten noch als voraussichtlich, denn der Bundesart muss noch zustimmen.
Bei der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherungversicherung ändert sich ebenfalls die monatliche Beitragsbemessungsgrenze: Sie steigt voraussichtlich in West-Deutschland auf 5950 Euro im Monat (Jahresverdienst 71.400 Euro). Im Osten steigt sie vorraussichtlich auf 5000 Euro im Monat (Jahresverdienst 60.000 Euro).