Schlagwort-Archive: Rente

Beitragsbemessungsgrenzen steigen 2014

Wer ab 2014 mehr als 48.600 Euro brutto im Jahr verdient, muss keine gesetzlichen Krankenkassenbeiträge auf das darüber liegende Gehalt zahlen. er durchbricht damit die so genannte Bemessungsgrenze. Wer in 2014 mehr als 53.550 Euro brutto im Jahr verdient, durchbricht die Versicherungspflichtgrenze und kann wählen, ob er sich privat krankenversichert oder freiwillig in der gesetzlichen Kasse bleibt. Alle Zahlen gelten noch als voraussichtlich, denn der Bundesart muss noch zustimmen.

Bei der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherungversicherung ändert sich ebenfalls die monatliche Beitragsbemessungsgrenze: Sie steigt voraussichtlich in West-Deutschland auf 5950 Euro im Monat (Jahresverdienst 71.400 Euro). Im Osten steigt sie vorraussichtlich auf 5000 Euro im Monat (Jahresverdienst 60.000 Euro).

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Mehr Flexibilität ab 2014 bei Wohn-Riester

Wohnriester-Sparer bekommen durch das Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz ab 2014 mehr Möglichkeiten, über ihre Spargelder zu verfügen. Ab 2014 kan man aus seinen Wohn-Riester-Verträgen jederzeit Kapital für Sondertilgungen oder Anschlussfinanzierungen entnehmen. Beispiele: „Entnahmen ab 3.000 Euro sowie alters- und behindertengerechte Umbauten [sind dann] möglich, die mindestens 6.000 Euro kosten und innerhalb von drei Jahren nach Anschaffung anfallen. Ansonsten muss der Umbau mit mindestens 20.000 Euro“ kosten.

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Beitragsbemessungsgrenzen steigen 2012

Wer ab 2012 mehr als 3825 Euro brutto im Monat verdient, muss keine gesetzlichen Krankenkassenbeiträge auf das darüber liegende Gehalt zahlen. 2011 lag die Bemessungsgrenze bei 3712,50 Euro. Wer in 2012 mehr als 50.850 Euro brutto im Jahr verdient, durchbricht die Versicherungspflichtgrenze und kann wählen, ob er sich privat krankenversichert oder freiwillig in der gesetzlichen Kasse bleibt.

Bei der gesetzlichen Rentenversicherung ändert sich ebenfalls die monatliche Beitragsbemessungsgrenze: Sie steigt in West-Deutschland von 5500 auf 5600 Euro. Im Osten bleibt sie bei 4800 Euro.

Weitere Neuerungen gibt es z.B. hier:  spon.de, adac.de, faz.net,

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Lohnt die Riester Rente noch?

Laut Bund der Versicherten sind neu abgeschlossene Riester-Renten-Verträge bei Weitem nicht mehr so rentabel wie noch vor zehn Jahren:  „Die Höhe dieses Betrages ist in den letzten zehn Jahren stark angestiegen: Hat ein 35-jähriger Mann in 2001 eine klassische private Riester-Rentenversicherung abgeschlossen, müssen nach dieser alten Kalkulation nur knapp 13 Prozent der angesparten Mittel bei Seite gelegt werden. Dieser Anteil hat sich bei einem Abschluss in 2011 auf 33 Prozent erhöht. Wer in neuartige Angebote wie Rentenversicherungen nach Dreitopfhybrid investiert, muss nach der neuen Kalkulation zum Teil fast 50 Prozent des Kapitals aufwenden. “ Der BdV bezieht sich auf eine Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung.

Weitere Kritik an der Riester-Rente in dieser Woche: „So wertvoll wie ein Sparstrumpf“ (spiegel.de) und die Kritikpunkte des Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung  (DIW).

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Update: Rentenanrechnung Schul- und Studienzeiten

S. 147: „Wer ab 2009 in Rente geht, bekommt die Studienzeiten nicht mehr zum Rentenanspruch angerechnet.“ D.h. ganz genau:

Wer ab 1.1.2009 in Rente geht – unabhängig vom Geburtsjahr – bekommt zwar bis zu acht Jahren an Schul- und Studienzeiten nach dem 17. Lebensjahr als „rentenrechtliche Zeit“ angerechnet, jedoch gibt es für diese Zeit keine Entgeltpunkte. D.h. es entsteht keine zeitliche, sondern eine finanzielle Rentenlücke. Laut Deutsche Rentenversicherung Bund beläuft sich die maximale Rentenminderung auf bis zu 59 Euro (alte Bundesländer) und 52 Euro (neu Bundesländer).

Beispiel: Herr Müller muss mindestens 35 Jahre Mindestversicherungszeit nachweisen, um in Rente zu gehen. Ihm werden sechs Jahre Schul- und Studienzeiten nach dem 17. Lebensjahr angerechnet. Herr Müller muss also 29 Jahre in die staatliche Rentenversicherung einzahlen. Dann darf er in Rente gehen, jedoch wird der Rentenanspruch nur aus den 29 Jahren berechnet.

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