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Abzock-Versuch bei Stellenanzeige durch jobdirect24.net

Laut Bundesagentur erhalten derzeit bundesweit „Arbeitgeber Rechnungen von einem dubiosen Jobportal (JOB DIRECT). Für die angebliche Veröffentlichung ihrer Stellenangebote werden 580,00 Euro in Rechnung gestellt.“ Die Website jobdirect24.net sei kein Kooperationspartner der BA. Allen betroffenen Arbeitgebern wird geraten, die Rechnungen nicht zu begleichen. Die Nutzung der JOBBÖRSE der Bu8ndesagentur ist generell kostenfrei für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

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Neuerungen für 2011

Seit heute sind einige neue Gesetze und Regelungen in Kraft. Hier die Wichtigsten für Verbraucher

  • Geld am Automaten: Wer „fremd geht“ am Geldautomaten, muss ab 15. Januar vor dem Abheben über die Höhe der Kosten informiert werden. Privatbanken wollen nur noch höchstens 1,95 Euro je Fremdabhebung berechnen. Sparkassen und Volksbanken haben sich noch nicht über eine Entgelthöhe geäußert. Und hier gibt es eine Möglichkeit, Kosten zu melden und abzurufen: blog.finanzversteher.de/preisradar
  • Lohnsteuerkarte: Die Karte von 2010 gilt auch in diesem Jahr. In 2011 soll die elektronische Lohnsteuerkarte eingeführt werden.
  • Freistellungsauftrag: Ab 2011 muss auf neuen Freistellungsaufträgen die Steuer-ID angegeben werden. Damit will das Finanzamt einen besseren Durchblick haben.
    Krankenversicherung: Gesetzlich Versicherte müssen einen Beitragssatz von 15,5 Prozent (vorher 14,9) zahlen. Aber auch privat Versicherte werden wohl mehr zahlen müssen, wie einige Kassen angekündigt haben.
  • Arbeitszimmer: Wer kein eigenes Arbeitszimmer beim Arbeitgeber hat (z.B. Richter, Lehrer), kann wieder bis zu 1250 Euro pauschal in der Steuererklärung ansetzen.
  • Krankenkassenwechsel in die Private: Wer im letzten Jahr monatlich mehr als 4125 Euro verdient hat kann in die PKV wechseln. Früher musste man drei Jahre hintereinander einen solchen Monatsverdienst haben.
  • Beitragsbemessungsgrenze: Diese sinkt für die gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung von 3750 Euro auf 3712,50 Euro. Wer mehr verdient, muss für den Verdienst über der Grenze keine Kassenbeiträge mehr zahlen.
  • Arbeitslosenversicherung: Der Beitrag steigt von 2,8 auf 3,0 Prozent.
  • Strom: Die EEG-Umlage für die erneuerbare Energien steigt um 1,5 Cent pro kWh. Damit steigen die Stromkosten.
  • Heizkostenzuschuss: Der Heizkostenzuschuss für Wohngeldempfänger wird ersatzlos gestrichen.
  • Elterngeld: Statt 67 Prozent werden nur noch 65 Prozent als Berechnungsgrundlage genommen, wenn das monatliche Nettoeinkommen über bei 1200 Euro beträgt. Wer Reichensteuer zahlt, bekommt kein Elterngeld. Auch Hartz-IV-Bezieher sollen kein Geld mehr bekommen.

Quellen: ftd.de, heute.de, wiwo.de

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Hartz IV: mehr Schonvermögen

Das sogenannte Schonvermögen für Hartz-IV-Empfänger wurde aufgestockt: Statt 250 Euro sind es jetzt 750 Euro pro Lebensjahr, die bei Langzeitarbeitslosigkeit nicht angetastet werden dürfen. Damit soll die private Altersvorsorge geschützt umfangreicher werden. Die staatlich geförderte Riester-Rente wird bei ALG-II-Empfängern grundsätzlich nicht vom Staat angerührt.

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