Wer ab 2012 mehr als 3825 Euro brutto im Monat verdient, muss keine gesetzlichen Krankenkassenbeiträge auf das darüber liegende Gehalt zahlen. 2011 lag die Bemessungsgrenze bei 3712,50 Euro. Wer in 2012 mehr als 50.850 Euro brutto im Jahr verdient, durchbricht die Versicherungspflichtgrenze und kann wählen, ob er sich privat krankenversichert oder freiwillig in der gesetzlichen Kasse bleibt.
Bei der gesetzlichen Rentenversicherung ändert sich ebenfalls die monatliche Beitragsbemessungsgrenze: Sie steigt in West-Deutschland von 5500 auf 5600 Euro. Im Osten bleibt sie bei 4800 Euro.
Weitere Neuerungen gibt es z.B. hier: spon.de, adac.de, faz.net,
