Wer seit Januar 2012 einen staatlich geförderte Riester- oder Basisrenten-Vertrag abschließt, kann sich frühestens ab dem 62. Lebensjahr eine Rente auszahlen lassen – als nach seinem 62. Geburtstag. Nur dann bekommt man die volle staatliche Förderung. Bei Verträgen, die bis Ende 2011 abgeschlossen wurden, ist eine Auszahlung weiterhin mit Vollendung des 60. Lebensjahres möglich.
Darüber hinaus sinken bei einer Riester-Rentenversicherung die garantierte Verzinsung auf 1,75 Prozent. Gleiches gilt auch für neue Verträge bei der Basisrente-Rente (“Rürup-Rente”).
Wer einen mittelbaren Riester-Vertrag besitzt oder abschließt, muss mindestens 60 Euro im Jahr einzahlen, um die staatliche Förderung zu erhalten. Unter mittelbar versteht man z.B. eine nicht berufstätige Ehefrau deren Ehemann Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung einzahlt. Dadurch hat auch die Ehefrau das Recht eine staatlich geförderte Riester-Rente abzuschließen. Die 60-Euro-Regelung gilt aber auch für den unmittelbar begünstigten Ehemann, wenn dieser einen Riester-Vertrag bespart. Dieser muss mindestens 4% seines relevanten Vorjahreseinkommen abzüglich der Zulagen einzahlen, mindestens sind das aber 60 Euro jährlich.
Mehr Sonderabzug bei der Basisrente: Ab 2012 steigt der mögliche Sonderausgabenabzug auf 74% der Beiträge für einen Basis-Rentenvertrag. Ein Single kann dann maximal 14.800 Euro als Sonderausgabenabzug in der Steuererklärung geltend machen, wenn er den maximal geförderte Beitrag in Höhe von 20.000 Euro einzahlt. Verheiratete können maximal den doppelten Betrag (29.600 Euro) bei der Steuer geltend machen, wenn den maximal geförderte Beitrag in Höhe von 40.000 Euro eingezahlt wird.
