Neue Regelungen bei Riester- und Basis-Rente ab 2012

Wer seit Januar 2012 einen staatlich geförderte Riester- oder Basisrenten-Vertrag abschließt, kann sich frühestens ab dem 62. Lebensjahr eine Rente auszahlen lassen – als nach seinem 62. Geburtstag. Nur dann bekommt man die volle staatliche Förderung. Bei Verträgen, die bis Ende 2011 abgeschlossen wurden, ist eine Auszahlung weiterhin mit Vollendung des 60. Lebensjahres möglich.

Darüber hinaus sinken bei einer Riester-Rentenversicherung die garantierte Verzinsung auf 1,75 Prozent. Gleiches gilt auch für neue Verträge bei der Basisrente-Rente (“Rürup-Rente”).

Wer einen mittelbaren Riester-Vertrag besitzt oder abschließt, muss mindestens 60 Euro im Jahr einzahlen, um die staatliche Förderung zu erhalten. Unter mittelbar versteht man z.B. eine nicht berufstätige Ehefrau deren Ehemann Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung einzahlt. Dadurch hat auch die Ehefrau das Recht eine staatlich geförderte Riester-Rente abzuschließen. Die 60-Euro-Regelung gilt aber auch für den unmittelbar begünstigten Ehemann, wenn dieser einen Riester-Vertrag bespart. Dieser muss mindestens 4% seines relevanten Vorjahreseinkommen abzüglich der Zulagen einzahlen, mindestens sind das aber 60 Euro jährlich.

Mehr Sonderabzug bei der Basisrente: Ab 2012 steigt der mögliche Sonderausgabenabzug auf  74% der Beiträge für einen Basis-Rentenvertrag. Ein Single kann dann maximal 14.800 Euro als Sonderausgabenabzug in der Steuererklärung geltend machen, wenn er den maximal geförderte Beitrag in Höhe von 20.000 Euro einzahlt. Verheiratete können maximal den doppelten Betrag (29.600 Euro) bei der Steuer geltend machen, wenn den maximal geförderte Beitrag in Höhe von 40.000 Euro eingezahlt wird.

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Beitragsbemessungsgrenzen steigen 2012

Wer ab 2012 mehr als 3825 Euro brutto im Monat verdient, muss keine gesetzlichen Krankenkassenbeiträge auf das darüber liegende Gehalt zahlen. 2011 lag die Bemessungsgrenze bei 3712,50 Euro. Wer in 2012 mehr als 50.850 Euro brutto im Jahr verdient, durchbricht die Versicherungspflichtgrenze und kann wählen, ob er sich privat krankenversichert oder freiwillig in der gesetzlichen Kasse bleibt.

Bei der gesetzlichen Rentenversicherung ändert sich ebenfalls die monatliche Beitragsbemessungsgrenze: Sie steigt in West-Deutschland von 5500 auf 5600 Euro. Im Osten bleibt sie bei 4800 Euro.

Weitere Neuerungen gibt es z.B. hier:  spon.de, adac.de, faz.net,

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Garantiezins sinkt bei Lebensversicherung auf 1,75 Prozent

Neukunden bekommen ab 2012 bei einer Lebensversicherung statt 2,25 nur noch 1,75 Prozent Zinsen garantiert. Das hat das Bundesfinanzministerium entschieden. Der Bund der Versicherten (BdV) warnt vor Vertretern, die noch eine teure Lebens- oder Rentenversicherung andrehen wollen. Vor dem Bundesgerichtshof läuft derzeit ein Verfahren über Stornoabzüge und unzureichender Rückkaufswerte bei vorzeitiger Kündigung (Verträge von 2001 bis 2007). Eventuell können Kunden mit hohen Verlusten einen “Nachschlag” von den Versicherungsunternehmen verlangen. Bei Kündigungen von 2008 muss bis 31.12.11 geklagt werden, sonst droht Verjährung.

Die Absenkung des Garantiezinses gilt für private Renten-/Kapitalversicherungen, Riester- und Rürup(Basis)-Renten-Verträge.

Weitere Informationen bei wiso.de.

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Lohnt die Riester Rente noch?

Laut Bund der Versicherten sind neu abgeschlossene Riester-Renten-Verträge bei Weitem nicht mehr so rentabel wie noch vor zehn Jahren:  “Die Höhe dieses Betrages ist in den letzten zehn Jahren stark angestiegen: Hat ein 35-jähriger Mann in 2001 eine klassische private Riester-Rentenversicherung abgeschlossen, müssen nach dieser alten Kalkulation nur knapp 13 Prozent der angesparten Mittel bei Seite gelegt werden. Dieser Anteil hat sich bei einem Abschluss in 2011 auf 33 Prozent erhöht. Wer in neuartige Angebote wie Rentenversicherungen nach Dreitopfhybrid investiert, muss nach der neuen Kalkulation zum Teil fast 50 Prozent des Kapitals aufwenden. ” Der BdV bezieht sich auf eine Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung.

Weitere Kritik an der Riester-Rente in dieser Woche: “So wertvoll wie ein Sparstrumpf” (spiegel.de) und die Kritikpunkte des Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung  (DIW).

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Steuer-Geschenk für Azubis und Studis?

Freude bei vielen Menschen, die sich im Erststudium oder einer Erstausbildung befinden? Ja, wenn es nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs (Az: VI R 38/10 und VI R 7/10) geht. Demnach “dürfen Ausbildungskosten und Studiengebühren künftig von der Steuer abgesetzt werden.”  Der Geldsegen kommt, wenn das Bundesfinanzministerium keine Einwände haben sollte …

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Weniger Elterngeld für Streikende und Arbeitslose

Heute hat das Bundessozialgericht in Kasse zur Berechnung des Elterngeldes gesprochen:  Wer im Berechnungszeitraum Streikgeld, Krankengeld (Ausnahme sind Erkrankungen, die mit der Schwangerschaft zu tun haben) oder Arbeitslosengeld erhalten hat, kann diese nicht in die Berechnung mit einbeziehen.

Relevante Aktenzeichen des Urteils: B 10 EG 20/09 R; B 10 EG 21/09 R; B 10 EG 17/09 R

Regelungen zur Berechnung des Elterngeldes nach Bezug von Streikgeld, Krankengeld oder Arbeitslosengeld verfassungsgemäß

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Kindergeld für Trainees und Praktikanten

Ein Kind, das nach dem Abschluss seiner Ausbildung ein Praktikum, ein Volontariat oder eine Traineetätigkeit aufnimmt, kann sich auch in dieser Zeit kindergeldrechtlich (noch) in Berufsausbildung befinden. Das hat der Bundesfinanzhof klargestellt (Urteil vom 26.8.2010, Az: III R 88/08).

Voraussetzung: Die Zusatzausbildung ist als Grundlage für die Ausübung des angestrebten Berufs geeignet. Folge: Bleiben die Einkünfte des Kindes während eines Praktikums unter dem Grenzbetrag von 8004 Euro im Jahr, behalten die Eltern für diese Zeit ihren Anspruch auf Kindergeld.

Quelle: WISO-Steuerbrief (Februar 2011)

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Krankenversicherung 2011: Für Studenten wird’s doppelt teuer

Gleich zwei Mal erleben Studenten in diesem Jahr eine kleine Beitragserhöhung bei der studentischen, gesetzlichen Krankenversicherung. Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt meldet, dass zum einen die allgemeine Anhebung des Beitragssatzes von 14,9 auf 15,5 Prozent den Studententarif in der GKV erhöht hat: von 53,40 Euro auf 55,55 Euro. Zum anderen steigt auch zum Sommersemster der BaFöG-Satz an und damit auch die Beiträge für die gesetzlich versicherten Studenten auf 64,77 Euro.

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Neuerungen für 2011

Seit heute sind einige neue Gesetze und Regelungen in Kraft. Hier die Wichtigsten für Verbraucher

  • Geld am Automaten: Wer “fremd geht” am Geldautomaten, muss ab 15. Januar vor dem Abheben über die Höhe der Kosten informiert werden. Privatbanken wollen nur noch höchstens 1,95 Euro je Fremdabhebung berechnen. Sparkassen und Volksbanken haben sich noch nicht über eine Entgelthöhe geäußert. Und hier gibt es eine Möglichkeit, Kosten zu melden und abzurufen: blog.finanzversteher.de/preisradar
  • Lohnsteuerkarte: Die Karte von 2010 gilt auch in diesem Jahr. In 2011 soll die elektronische Lohnsteuerkarte eingeführt werden.
  • Freistellungsauftrag: Ab 2011 muss auf neuen Freistellungsaufträgen die Steuer-ID angegeben werden. Damit will das Finanzamt einen besseren Durchblick haben.
    Krankenversicherung: Gesetzlich Versicherte müssen einen Beitragssatz von 15,5 Prozent (vorher 14,9) zahlen. Aber auch privat Versicherte werden wohl mehr zahlen müssen, wie einige Kassen angekündigt haben.
  • Arbeitszimmer: Wer kein eigenes Arbeitszimmer beim Arbeitgeber hat (z.B. Richter, Lehrer), kann wieder bis zu 1250 Euro pauschal in der Steuererklärung ansetzen.
  • Krankenkassenwechsel in die Private: Wer im letzten Jahr monatlich mehr als 4125 Euro verdient hat kann in die PKV wechseln. Früher musste man drei Jahre hintereinander einen solchen Monatsverdienst haben.
  • Beitragsbemessungsgrenze: Diese sinkt für die gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung von 3750 Euro auf 3712,50 Euro. Wer mehr verdient, muss für den Verdienst über der Grenze keine Kassenbeiträge mehr zahlen.
  • Arbeitslosenversicherung: Der Beitrag steigt von 2,8 auf 3,0 Prozent.
  • Strom: Die EEG-Umlage für die erneuerbare Energien steigt um 1,5 Cent pro kWh. Damit steigen die Stromkosten.
  • Heizkostenzuschuss: Der Heizkostenzuschuss für Wohngeldempfänger wird ersatzlos gestrichen.
  • Elterngeld: Statt 67 Prozent werden nur noch 65 Prozent als Berechnungsgrundlage genommen, wenn das monatliche Nettoeinkommen über bei 1200 Euro beträgt. Wer Reichensteuer zahlt, bekommt kein Elterngeld. Auch Hartz-IV-Bezieher sollen kein Geld mehr bekommen.

Quellen: ftd.de, heute.de, wiwo.de

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Neue “Düsseldorfer Tabelle” ab 2011

Trennungskinder und Ex-Partner werden im nächsten Jahr nicht mehr Geld bekommen. Stattdessen dürfen die Unterhaltszahler 50 Euro mehr behalten. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hat in seiner neuen Düsseldorfer Tabelle den Selbstbehalt auf 950 Euro angehoben. Auch Studenten mit eigener Wohnung bekommen mehr: Sie haben dann Anspruch auf 670 Euro. Mit der Erhöhung des Mindesteinkommens reagieren die Richter auf die Anhebung der Hartz-IV-Regelsätze.

Denn wer arbeitet, soll mehr Geld zum Leben übrig haben als ein Hartz-IV-Empfänger, heißt es in Düsseldorf. So wird auch der Selbstbehalt für arbeitslose Unterhaltspflichtige nicht angehoben – er bleibt unverändert bei 770 Euro. Gegenüber dem Ex-Partner steigt der Eigenbedarf von 1000 auf 1050 Euro an.

Und bei erwachsenen Kindern, die ihre Ausbildung schon beendet haben, bleiben dem Unterhaltszahler 1150 statt 1100 Euro übrig. Erst Anfang des Jahres hatte es für Scheidungskinder satte 13 Prozent mehr gegeben.

Quelle: WISO.de

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